Frist — heißt im weitesten Sinne jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn ist die von der Verjährung (s.d.) zu unterscheidende F. der Zeitraum, innerhalb dessen etwas geschehen muß. Man unterscheidet drei Arten solcher Fristen, je nachdem … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Notfrist — (Fatale, Tempus fatale), Bezeichnung für diejenigen gesetzlichen Fristen, die jeder Verfügung und Einwirkung der Prozeßsubjekte entzogen sind, insbes. nicht durch Vereinbarung der Parteien oder vom Richter abgekürzt oder verlängert werden dürfen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Abgabefrist — Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Ereignisfrist — Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Frist — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia
Jahresfrist — Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Notfrist — Eine Notfrist ist allgemein eine Frist, welche seitens des Gerichts nicht verlängert werden kann. Rechtslage in Deutschland Im deutschen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht weder verkürzt noch … Deutsch Wikipedia
Wiedervorlage — Der Begriff der Wiedervorlage (Abkürzung Wv. oder Wvl.) kommt aus dem Bereich der rechtsanwendenden Berufe (Richter, Rechtsanwalt) und der Verwaltung. Mit dem Begriff wird eine Frist, bis zu der eine Akte oder ein Vorgang wieder vorgelegt werden… … Deutsch Wikipedia
Wv. — Der Begriff der Wiedervorlage (Abkürzung Wv. oder Wvl.) kommt aus dem Bereich der rechtsanwendenden Berufe (Richter, Rechtsanwalt) und der Verwaltung. Mit dem Begriff wird eine Frist, bis zu der eine Akte oder ein Vorgang wieder vorgelegt werden… … Deutsch Wikipedia
Wvl. — Der Begriff der Wiedervorlage (Abkürzung Wv. oder Wvl.) kommt aus dem Bereich der rechtsanwendenden Berufe (Richter, Rechtsanwalt) und der Verwaltung. Mit dem Begriff wird eine Frist, bis zu der eine Akte oder ein Vorgang wieder vorgelegt werden… … Deutsch Wikipedia